Finanzen – Piraten-Herne | Klarmachen zum Ändern! https://www.piraten-herne.de Klarmachen zum Ändern! Mon, 08 Nov 2021 20:06:10 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.5.5 188010041 Für die Würde unserer Stadt https://www.piraten-herne.de/fuer-die-wuerde-unserer-stadt/ Sun, 07 Nov 2021 19:27:28 +0000 https://www.piraten-herne.de/?p=7414 Unter diesem Slogan versuchen Oberbürgermeister verschiedener Städte, einschließlich unserer eigenen, die Politik in Bund und Land dafür zu gewinnen, sich insbesondere für überschuldete Städte im gesamten Bundesgebiet einzusetzen. Zuletzt waren Sie im Rahmen der Vorsondieren für die Koalitionsverhandlungen im Bund in Berlin unterwegs und sind unter anderem vor die SPD-Zentrale gezogen.

Gerade in Herne ist das Thema Überschuldung ein gravierendes Problem. Ende November steht die Haushaltsdebatte an. Die Verwaltung unter Herrn Dr. Klee legt wieder einen Haushalt vor, der eigentlich nicht tragfähig ist und nur mit vielen Einmal-Erlösen, wie zum Beispiel dem Verkauf der WFG an die Herner Sparkasse, gerade so rechtskonform gemacht werden kann. Ob es reicht? Genau weiß das keiner. Immer noch ist die Anhebung der Grundsteuer nicht vom Tisch. Eine Steuer, die alle trifft. Die Eigentümer von Grundstücken unmittelbar, aber mittelbar auch alle Mieterinnen und Mieter, denn diese Steuern werden von den Eigentümern auf diese übertragen. Zahlen dürfen also wieder alle.

Was die Haushaltssicherung mit unserer Stadt gemacht hat, das sehen wir jeden Tag. Mängel stellen wir überall fest, ob es Straßen sind, die in einem sanierungsbedürftigen Zustand sind, ob es Radwege sind, die nicht gebaut werden, obwohl teilweise eine 100% Förderung möglich wäre. Es fehlt schlicht an den Menschen, die diese Planen können. Und das betrifft nicht nur die Planungsabteilungen, es betrifft alle Bereiche. Wie lange müssen wir warten, um beim Einwohnermeldeamt einen Termin für die Verlängerung eines Personalausweises zu erhalten, wie lange beim Straßenverkehrsamt, um ein PKW anzumelden?

Ergebnisse der Kampagne „Für die Würde unserer Stadt“? Bisher weitgehend Fehlanzeige. Aus Düsseldorf ist vom neuen Ministerpräsidenten nichts zu hören, vom alten wurde immer Richtung Berlin verwiesen. Und aus Berlin? Aus den Koalitionsverhandlungen dringt nicht viel heraus aber wenn, dann sollen keine neuen Schulden gemacht werden. Ob dann noch Geld für unsere Stadt übrig bleibt? Wir wagen es zu bezweifeln. Als dürfen wir in Herne brav weiterzahlen. Wir alle!

Es wird Zeit für Notwehraktionen unserer Stadt. Wenn das Land corona-bedingte Mehrausgaben zulässt, warum nicht alle Mehrausgaben, egal warum sie angefallen sind, auf Corona schieben und dort verbuchen. Gleiches gilt natürlich auch für die Mindereinnahmen. Rechtwidrig? Das ist unser Haushalt schon lange, und die bisher eingeräumten Corona-Abschreibungen im Besonderen.

Aber es gibt in unserem Grundgesetz eine Verpflichtung des Bundes für die Gleichheit der Lebensverhältnisse zu sorgen. Wir erinnern an Artikel 72 Absatz 2 des Grundgesetztes! Und kommt der Bund dieser Verpflichtung nach – warum merken wir davon nichts?

Es ist gut, wenn Bund und EU verschiedene Maßnahmen fördern. Wichtiger ist aber eine komplette Entschuldung unserer Stadt. Wir sind für viele dieser Schulden nicht verantwortlich. Über lange Jahre wurde die Stadt durch Sozialabgaben belastet, die vom Bund festgelegt wurden. Die industrielle Veränderung hat gerade auch in unserer Stadt tiefe Spuren hinterlassen und auch die corona-bedingten Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen werden unseren Haushalt auf Jahre weiter belasten.

Es wird Zeit, das Bund und Land etwas tun! Es wird Zeit, das wir uns wirksam wehren.

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Sie haben es schon wieder getan … https://www.piraten-herne.de/sie-haben-es-schon-wieder-getan/ Thu, 31 May 2018 18:36:11 +0000 http://www.piraten-herne.de/?p=2958 Mehr als 12.000 Euro gab die Ratsfraktion Piraten-AL an die Stadt Herne zurück.

Für jedes Jahr werden für die Arbeit im Rat, den Ausschüssen und den Bezirksvertretungen allen Fraktionen und Gruppen  im Rat von der Stadt aus den Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt. Mit den bereitgestellten Mitteln werden die notwendigen Kosten für Miete, Personal, Verbrauchsmaterial, Fortbildung, Öffentlichkeitsarbeit etc. der Fraktion bezahlt werden.

Wir Piraten fühlen uns dem Auftrag, mit den Geldern unserer Bürger sparsam umzugehen verpflichtet. Wir geben nur die Mittel aus, die wir wirklich benötigen. Schulungen der Fraktion finden beispielsweise nur in der Nähe statt, Treffen der Fraktion nur im Piratenbüro und Geräte und anderes Inventar wird nur beschafft, wenn es für die Ratsarbeit erforderlich ist, wie beispielsweise im Jahr 2017 die Anschaffung eines großen Kopierers.

Folge: Wie für die Jahre 2014, 2015 und 2016 gab die Ratsfraktion auch für das Jahr 2017 einen deutlichen Betrag wieder an die Stadtkasse zurück. Damit haben wir uns wieder einmal bei den anderen Fraktionen und Gruppen im Rat keine Freunde gemacht. Denn diese gaben so gut wie nichts zurück, obwohl diese teilweise deutlich höhere Beträge erhalten haben. Wie jedes Jahr gab es wieder böse Töne. Aber wir wollen keine Infoveranstaltungen in Restaurants machen. Wir stehen lieber mit einem Infostand auf der Straße. Wir wollen auch keine Beilagen in Zeitungen machen. Wir informieren lieber gezielt und direkt.

Wenn Sie mit uns reden wollen, die nächste Gelegenheit haben Sie am 16. Juni in Wanne-Eickel in der Hauptstraße. Wir stehen wieder mit einem Infostand auf der Straße.

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Kranke Parteienfinanzierung – Diskriminierung mit System – Teil III. https://www.piraten-herne.de/kranke-parteienfinanzierung-diskriminierung-mit-system-teil-iii/ Sat, 25 Apr 2015 17:03:31 +0000 http://www.piraten-herne.de/?p=1788 Weiterlesen ]]> Über den Autor:

NICO KERN - 200x300Nico Kern, geboren 1972 in Köln, Jurist und Bankkaufmann, ist seit 2009 Mitglied der Piratenpartei. Seit der Landtagswahl im Mai 2012 vertritt er die Piraten im Landtag NRW. Er ist Vorsitzender des Ausschusses für Europa und Eine Welt und Mitglied im Rechtsausschuss. Er ist verheiratet und lebt in Marl. Dort setzt er sich auch für kommunale Belange ein und ist für die Piratengruppe im Kreistag Recklinghausen aktiv. Er bloggt auf nicokern.de und twittert als @TeilerDoehrden.

 

Kranke Parteienfinanzierung – Die neue Parteienmathematik – Teil III.

 

Eine weitere kleine Gemeinheit für die außerparlamentarische Opposition hat sich der Gesetzgeber mit der letzten Gesetzesänderung im Jahre 2011 einfallen lassen. Eigentlich nur eine Kleinigkeit – aber mit großen Folgen. Bislang wurde zunächst errechnet, wie hoch der theoretische Anspruch einer Partei am Gesamttopf der Parteienfinanzierung („absolute Obergrenze“) ist. Erst danach wurde dieser Finanzierungsanspruch durch die Höhe der eigenen Einnahmen „gedeckelt“ (relative Obergrenze). Seit der neuen Gesetzeslage von 2011 werden die Berechnungen nun in umgekehrter Reihenfolge durchgeführt. Na und?

Das Ergebnis ist eine weitere Verkürzung der Finanzierung für kleine Parteien. Wieso? Nehmen wir ein Anschauungsbeispiel: Nur drei Parteien A, B und C nehmen an der Verteilung der staatlichen Mittel von 150 Mio. EUR teil. Alle hätten aufgrund der vergangenen Wahlergebnisse und Spendeneinnahmen jeweils Anspruch auf 100 Mio. EUR und müssen daher anteilig auf die Hälfte (50 Mio. EUR) gekürzt werden. Die Parteien A und B haben eigene Mittel in Höhe 100 Mio. EUR, Partei C in Höhe von 50 Mio. EUR erwirtschaftet. Nach alter Rechtslage entfielen aber trotzdem auf jede Partei 50 Mio. EUR. Der Unterschied in den Eigenmitteln würde sich nicht auswirken.

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Nach neuer Rechtslage mit umgekehrter Berechnungsformel nimmt Partei C bereits nur noch mit 50 Mio. EUR an der Berechnung der Verteilungsquoten teil. Dies hat zur Folge, dass Partei C jetzt nur noch 30 Mio. EUR erhält, die Parteien A und B sich aber über jeweils 60 Mio. EUR freuen dürfen – jeweils 10 Mio. EUR mehr. Dabei fällt auf, dass Partei C nun nur noch über insgesamt 80 Mio. EUR verfügt – bei 50 Mio. an Eigenmitteln. Dass bedeutet, dass der Anspruch für Partei C über die eigentlich erforderliche 50%-Marke (relative Obergrenze) hinaus auf 37,5% gekürzt wurde.

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Dieses Problem ist nicht nur ein theoretisches, sondern tritt auch in der Praxis auf. Nämlich bei Parteien wie den PIRATEN, die nahe an der relativen Obergrenze liegen und wenn die Gesamtansprüche aller Parteien auf Parteienfinanzierung die insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel (absolute Obergrenze) übersteigen. Das ist de facto immer der Fall.

Also anstatt die kleinen Parteien bei der relativen Obergrenze zu entlasten – wie auch vom Bundesverfassungsgericht gefordert – haben es die Bundestagsparteien geschafft, still und heimlich eine zusätzliche Verschärfung zu beschließen.

Negatives Finanzierungsgewicht

Komplett absurd wird es, wenn man sich dann noch anschaut, was für ein weiteres Phänomen nach neuer Rechtslage bei der Verteilung der staatlichen Finanzmittel auftritt: Das „negative Finanzierungsgewicht“. Ich habe den Begriff an das „negative Stimmengewicht“ bei Wahlen angelehnt: Ein Systemfehler im Bundeswahlgesetz führt dazu, dass man im Falle von bestimmten Konstellationen der Partei schadet, der man seine Stimme gibt. Ähnliches passiert auch beim „negativen Finanzierungsgewicht“. Und zwar nicht nur in außergewöhnlichen Konstellationen, sondern permanent.

Um das zu verdeutlichen wandele ich das Beispiel von eben etwas ab: Partei C hat jetzt nur noch 10 Mio. EUR an Eigenmitteln erwirtschaftet. Sonst bleibt alles gleich. Nach alter Rechtslage würde Partei C nun auch nur 10 Mio. EUR an staatlichen Mitteln erhalten (relative Obergrenze). Der Anspruch auf die restlichen 40 Mio. EUR würde verfallen und damit dem Bundeshaushalt, sprich: Steuerzahler, zu Gute kommen. Nicht so nach neuer Rechtslage. Partei C erhält dann nur noch 7,14 Mio. EUR und die Parteien A und B können sich über 71,42 Mio. EUR statt 50 Mio. EUR nach alter Rechtslage freuen. Die von Partei C nicht in Anspruch genommenen Finanzmittel landen also nicht mehr beim Steuerzahler, sondern bei den beiden Großparteien!

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In der Konsequenz bedeutet das, dass ich mit meiner Wahlentscheidung für eine kleine Partei nicht mehr die Finanzierung der von mir gewählten Partei sicherstellen kann. Vielmehr muss ich damit rechnen, dass die Finanzmittel (zu gleichen Teilen) an große Konkurrenzparteien mit ausreichend Eigenmitteln fließen. Dem kann ich nur sicher entgehen, wenn ich eine im Bundestag schon vertretene Partei wähle. Man kann davon ausgehen, dass es nicht dem Wählerwillen entspricht, dass seine Stimme für eine kleine Partei zur Finanzierung der großen Parteien führt. Dieser bewusst in Kauf genommene Systemfehler ist niemandem mehr zu vermitteln. Das ist Diskriminierung mit System.

 

 

Artikelbild Parteienfinanzierung Mehr als nur Kleingeld

 

Quelle: http://www.piratenpartei-nrw.de/2015/04/16/kranke-parteienfinanzierung-diskriminierung-mit-system-teil-iii/

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Kranke Parteienfinanzierung – Diskriminierung mit System https://www.piraten-herne.de/kranke-parteienfinanzierung-diskriminierung-mit-system/ Thu, 16 Apr 2015 18:58:06 +0000 http://www.piraten-herne.de/?p=1775 Weiterlesen ]]> Nico KernÜber den Autor:

Nico Kern, geboren 1972 in Köln, Jurist und Bankkaufmann, ist seit 2009 Mitglied der Piratenpartei. Seit der Landtagswahl im Mai 2012 vertritt er die Piraten im Landtag NRW. Er ist Vorsitzender des Ausschusses für Europa und Eine Welt und Mitglied im Rechtsausschuss. Er ist verheiratet und lebt in Marl. Dort setzt er sich auch für kommunale Belange ein und ist für die Piratengruppe im Kreistag Recklinghausen aktiv. Er bloggt auf nicokern.de und twittert als @TeilerDoehrden.

Kranke Parteienfinanzierung – Diskriminierung mit System – Teil I.

Düsseldorf, 14.04.2015

Die Parteienfinanzierung. Bevor man in eine Partei eintritt, interessiert man sich eher wenig für dieses Thema. Erst danach, und dann sogar sehr. Vor allem wenn man PIRAT ist.

Dies kann aus zwei Aspekten geschehen. Entweder aus einer rein parteilichen oder aus einer gesamtgesellschaftlichen Sichtweise heraus. Während bei PIRATEN viele Diskussionen unter dem Parteiaspekt geführt werden, kommt die gesamtgesellschaftliche Debatte manchmal etwas zu kurz. Dabei ist es auch als Partei interessant, mit welchen verfassungswidrigen, weil diskriminierenden gesetzlichen Vorgaben wir uns als Partei herumplagen müssen.

Entwicklung-der-absoluten-Obergrenze-Parteienfinanzierung-1994-2014 In Deutschland erhalten politische Parteien Geld vom Staat. Kleinere, nicht im Bundestag vertretene Parteien werden dabei benachteiligt. In einer dreiteiligen Serie möchte ich einmal den Gründen und versteckten Ursachen nachspüren.

Anlass ist die aktuelle Berichterstattung über eine Klage gegen die Parteienfinanzierung vor dem Bundesverfassungsgericht von Prof. Hans Herbert von Arnim und ein Antrag zum NRW-Parteitag, der die Forderung beinhaltet, die sogenannte „relative Obergrenze“ bei der staatlichen Parteienfinanzierung abzuschaffen. Doch zunächst nochmal die Basics.

Exkurs: Warum staatliche Teilfinanzierung?

Laut Parteiengesetz gibt es keine volle, sondern nur eine teilweise Finanzierung von Parteien (sogenannte Teilfinanzierung). Dass es überhaupt staatliche Mittel gibt, ist keine Selbstverständlichkeit, wenn man internationale Vergleiche anstellt. Vor allem im anglo-amerikanischen Rechtsraum ist es unüblich, dass der Staat als Finanzier von Parteien auftritt. Der deutsche Gesetzgeber hat sich aus guten Gründen anders entschieden.

Jedoch war es auch in Deutschland ein langer Weg bis dorthin. Ein wichtiger Grundsatz der Nachkriegszeit lautete (und lautet bis heute), dass die Parteien nicht vom Staat abhängig sein dürfen. Die Verquickung von Staat und Partei im Dritten Reich und deren Folgen hatte man noch gut vor Augen. Daher sollen sie sich auch unabhängig von ihm finanzieren. Früher gab es daher gar keine „Parteienfinanzierung” sondern lediglich eine „Wahlkampfkostenrückerstattung”. Die Älteren unter uns erinnern sich vielleicht.

Ohne Wahlen geht es in einer Demokratie nicht, daher war auch die Finanzierung ok. Dieses Instrument entwickelte sich aber letztlich auch nur zu einem Deckmantel für die Parteien, um ihre allgemeinen Parteiapparate zu finanzieren. Also waren sie doch nicht so staatsfern, wie sie nach außen getan haben. Das Bundesverfassungsgericht wollte das Versteckspiel nicht mitmachen und fällte 1966 eines seiner vielen Urteile zu diesem Thema. Erst hiernach konnte man offen über „Parteieinfinanzierung” sprechen. Geld vom Staat für Parteien außerhalb des Wahlkampfs war nicht mehr länger igitt und verboten.

Aber es gab einen Kniff als Begründung. Die Parteien erfüllten staatliche Aufgaben, die nach der neuen Lesart des Bundesverfassungsgerichts auch vom Steuerzahler zu finanzieren sind: Politische Bildung hört ja nicht in der Schule auf. Schulen werden vom Staat bezahlt, warum also nicht auch Parteien, wenn sie sich auch um Bildung (nämlich der politischen Willensbildung) kümmern. Das Gericht zeigte sich also bei aller Härte gegenüber den Parteien auch verständnisvoll. Aber es verlangte ein Gesetz für die Regelung der Finanzierung. Das Parteiengesetz war geboren. Vorher wurde die Finanzierung einfach im Bundeshaushalt veranschlagt. Raider hieß jetzt Twix, sonst änderte sich nix.

Maßstäbe für die Verteilung der staatlichen Mittel sind einerseits die Resultate bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen. Pro Stimme gibt es mittlerweile 85 Cent für die ersten vier Millionen gültigen Stimmen, danach 70 Cent. Andererseits gibt es 38 Cent pro vereinnahmten Euro Mitgliedsbeitrag oder Spende. Geld gibt es nur für eine Partei, die bei einer Bundestags- oder Europawahl ein Minimum von einem halben Prozent der gültigen Stimmen oder bei einer Landtagswahl ein Prozent der gültigen Stimmen erhielt.

Hürde geschafft, das Geld fließt in Strömen?

Bekommt also jede Partei Geld, die genügend Wählerstimmen erreicht hat? Nein, denn nun greifen zwei Deckel:

1. Deckel: Das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel für alle Parteien ist auf eine fix festgelegte Summe gedeckelt. 2014 waren dies immerhin ca. 156,7 Millionen Euro. Mehr Geld gibt es nicht vom Staat (sogenannte „absolute Obergrenze). Seit der letzten Gesetzesänderung wird dieser Betrag noch jährlich um einen Inflationsausgleich erhöht. Das erspart lästige Diskussionen, die man sonst bei vergangenen Erhöhungen per Gesetz führen musste, warum Parteien schon wieder mehr Geld vom Bürger haben wollen. Jetzt geht das automatisch. Wie praktisch…

2. Deckel: Wie eben bereits geschrieben, will man auch keine vollständig vom Staat abhängige Parteien, und hat daher die sogenannte „relative Obergrenze” geschaffen. Diese Grenze besagt nichts anderes, als dass die Partei mindestens die Hälfte ihrer Mittel selbst „beschaffen” muss. Es darf also nicht mehr Staatszuschuss geben, als etwa an Mitgliedsbeiträgen, Mandatsträgerabgaben, Spenden, etc. hereinkommt. Man kann sich das wie kommunizierende Röhren vorstellen.

Tropf_Parteienfinanzierung

Beispiel: Hat eine junge Partei mit 2,2 Prozent zwar Hunderttausende von Wählerstimmen, aber lediglich 50.000 Euro Einnahmen aus Beiträgen ihrer Mitglieder, dann bekommt sie auch höchstens 50.000 Euro vom Staat dazu. Mit etwas größeren Zahlen ist die Piratenpartei von der relativen Obergrenze betroffen. Denn die klammen PIRATEN generieren nicht genug eigene „Einnahmen”, um ihre Stimmenanzahl in Parteifinanzierungszuschüsse umzumünzen.

Da stellt sich die Frage, wie gerecht das ist. Auf den ersten Blick vielleicht schon. Das Bundesverfassungsgericht leitet das Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb aus Artikel 21 GG ab. Es steht in engem Zusammenhang mit den Grundsätzen der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl, die ihre Prägung durch das Demokratieprinzip erfahren.

Ein wichtiger Wahlrechtsgrundsatz wird in unserem politischen System allerdings bewusst verletzt: Die Wahlgleichheit.

Eine Stimme für eine Partei, die unterhalb von fünf Prozent bleibt, hat keinen Erfolgswert. Und als sei das noch nicht schlimm genug, hat dies noch eine weitere Folge: Es ist Fakt, dass Parlamentsparteien wesentlich mehr Mitgliedsbeiträge und Spenden erhalten als Parteien außerhalb des Bundestages. Großspenden gehen quasi ausschließlich an Bundestagsparteien. Außerparlamentarische Parteien sind dagegen auf Kleinspenden angewiesen. Durch die relative Obergrenze hat dies dann noch einmal negative Konsequenzen für die Kleinen. Dabei haben selbst die kleineren Parlamentsparteien schon Schwierigkeiten, allein mit Spenden und Mitgliedsbeiträgen ihre relative Obergrenze einzuhalten. Außerparlamentarischen Parteien ist es fast immer unmöglich, die ihnen eigentlich zustehenden Staatsmittel abzurufen, weil sie zu wenige eigene Einnahmen haben und somit an der relativen Obergrenze scheitern.

Artikelbild Parteienfinanzierung Mehr als nur Kleingeld

„Staatliche Parteienfinanzierung: Mehr als nur Kleingeld”

 

De facto verschaffen sich die Bundestagsparteien also mit der 5%-Sperrklausel zwei Mal einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den kleinen Parteien. Das ist mit dem Verfassungsgrundsatz der Chancengleichheit der Parteien nicht zu vereinbaren. Der Deckel der „relativen Obergrenze“ muss daher für kleine Parteien aufgeweicht werden. Alles andere ist Diskriminierung mit System.

Es wäre tatsächlich wichtig, dass dieser verfassungswidrige Zustand beseitigt wird. Denn an dieser Stelle wird auch insgesamt der gesellschaftliche Wandel ausgebremst. Jungen Parteien fehlen Mittel für die politische Arbeit, abgestrafte Altparteien können noch in vollem Umfang von ihren Ressourcen leben – mit Staatszuschuss. Der Wähler ist noch weniger motiviert, seine Stimme an eine kleine Partei zu geben. Findet er nichts im Politikangebot, wendet er sich von der Wahl ab, wird Nichtwähler. Eine ungute Entwicklung für unsere Demokratie.

 

Quelle: http://www.piratenpartei-nrw.de/2015/04/14/kranke-parteienfinanzierung-diskriminierung-mit-system/

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Flüchtlingsprognose zwingt zum Handeln https://www.piraten-herne.de/fluechtlingsprognose-zwingt-zum-handeln/ Tue, 24 Mar 2015 19:10:40 +0000 http://www.piraten-herne.de/?p=1739 Angesichts des erwarteten Zustroms von 500.000 Asylsuchenden fordert der Städte- und Gemeindebund NRW einen Krisenstab

StGB NRW-Pressemitteilung 12/2015 Düsseldorf, 23.03.2015

Foto: Arno Bachert / pixelio.de

Die von vier Bundesländern öffentlich gemachte Prognose, 2015 könnten bis zu 500.000 Flüchtlinge nach Deutschland kommen, ist ein Alarmsignal für alle Städte und Gemeinden in NRW. „Sollte dies eintreffen, wäre dies eine dramatische Zuspitzung der bisher schon schwierigen Situation“, warnte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, der Soester Bürgermeister Dr. Eckhard Ruthemeyer, heute in Düsseldorf.

Unter andern hatte sich Nordrhein-Westfalen gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) für eine Anhebung der Flüchtlingsprognose eingesetzt. Das Bamf war jüngst noch von rund 300.000 Personen in diesem Jahr ausgegangen. „Damit sind sämtliche finanziellen Planungen zur Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge in den NRW-Kommunen Makulatur“, erklärte Ruthemeyer.

Um dieser Lage Herr zu werden, müsse das Land umgehend einen weiteren Flüchtlingsgipfel einberufen. Auf Landes- und Bundesebene müsse sofort ein Krisenstab eingerichtet werden. „Der Bund muss sich endlich seiner Verantwortung bewusst werden und ein dauerhaftes Unterstützungsprogramm auflegen“, mahnte Ruthemeyer. Außerdem müsse der Bund die Bearbeitung der Asylanträge drastisch beschleunigen, um die kommunalen Kosten zu reduzieren.

Entscheidend sei aber, dass das Land unverzüglich 500 Mio. Euro für die Finanzierung der geduldeten Flüchtlinge bereitstelle, die bisher allein von den Kommunen getragen werden. Daneben bräuchten die Kommunen zusätzliche finanzielle und personelle Unterstützung, um für die Kinder der Flüchtlinge eine Betreuung zu organisieren und die Älteren in die Schulen zu integrieren.

Dem Land stelle sich zudem die Aufgabe, die Platzzahl in den eigenen Aufnahmeeinrichtungen massiv zu erhöhen – noch über die Marke von 20.000 Plätzen hinaus, die der Städte- und Gemeindebund NRW bereits mehrfach gefordert hat. Auch müsse das Land dafür sorgen, dass abgelehnte Asylbewerber/innen aus den Einrichtungen des Landes umgehend in ihre Heimatländer zurückgebracht werden.

„Wir laufen Gefahr, dass die Unterbringungsprovisorien in den Kommunen zum Dauerzustand werden“, erklärte Ruthemeyer. Kultur- und Sportstätten wären dann auf Jahre hinaus für die Bürger und Bürgerinnen nicht nutzbar. Bis die Bürgerschaft dagegen Protest erhebt, sei dann nur noch eine Frage der Zeit. „Wir können nicht zulassen, dass unsere vorbildliche Willkommenskultur in sich zusammenbricht“, so Ruthemeyer abschließend.

 

Quelle: http://www.kommunen-in-nrw.de/index.php?id=166&np_stgb%5Bdocument%5D=23191&no_cache=1

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Kommunen brauchen rasch mehr Hilfe bei Flüchtlingen https://www.piraten-herne.de/kommunen-brauchen-rasch-mehr-hilfe-bei-fluechtlingen/ Tue, 24 Feb 2015 19:21:55 +0000 http://www.piraten-herne.de/?p=1692 Pressemitteilung des Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
StGB NRW-Pressemitteilung 3/2015
Düsseldorf, 24.02.2015

 

Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen haben immer größere Probleme, den Zustrom an Flüchtlingen und Asylbewerbern zu bewältigen. Nicht nur wird es zunehmend schwieriger, geeignete Unterkünfte zu finden und herzurichten. Auch die Finanzierung der Flüchtlingsversorgung droht die kommunalen Haushalte zu sprengen. „Wenn nicht bald eine solidarische Lösung mit Land und Bund gefunden wird, droht die Lage in den Kommunen zu eskalieren“, warnte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, der Soester Bürgermeister Dr. Eckhard Ruthemeyer.

Hierbei sei die Bereitschaft des Landes, seine Einrichtungen zur Erstaufnahme von Flüchtlingen auszubauen, zu begrüßen. Es müsse das Ziel sein, Flüchtlinge aus den Balkanstaaten, bei denen offenkundig kein triftiger Asylgrund vorliege, gar nicht erst auf die Kommunen im Land zu verteilen. Vielmehr sollte das Asylverfahren bei diesem Personenkreis innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen werden. Wenn dann der Antrag auf politisches Asyl abgelehnt sei, müssten diese Menschen unverzüglich in ihre Heimatländer zurückgebracht werden.

„Dafür brauchen wir eine Aufstockung von derzeit 9.000 auf 20.000 Plätze in den Landeseinrichtungen“, legte Ruthemeyer dar. Der Städte- und Gemeindebund NRW setze sich bei seinen 359 Mitgliedskommunen dafür ein, dem Land geeignete Liegenschaften anzubieten. Freilich müssten dann auch Mietverträge geschlossen werden, die von der Laufzeit her für die Kommunen auskömmlich seien.

Die Bewältigung des Flüchtlingsproblems sei letztlich eine gesamtstaatliche Aufgabe, machte Ruthemeyer deutlich: „Die Asylverfahren müssen so weit beschleunigt werden, dass der Status der Asylsuchenden innerhalb einiger Wochen geklärt wird“. Hier sei der Bund in der Pflicht. Angesichts des dramatischen Zuwachses von Flüchtlingen reiche die Aufstockung des Personals beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht aus, um die Verfahren zu beschleunigen. Um auch den Altbestand von rund 140.000 Asylverfahren schnell abzuarbeiten und damit die kommunalen Kosten zu reduzieren, müssten unverzüglich noch mehr Fachkräfte eingestellt werden.

Die finanzielle Belastung durch die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge sei von den NRW-Kommunen im bisherigen Umfang nicht mehr länger zu tragen. Das Land müsse seinen Finanzierungsanteil rasch kräftig aufstocken, so Ruthemeyer. „Es muss sich insbesondere endlich an der Finanzierung der rund 45.000 geduldeten Flüchtlinge in NRW beteiligen“, merkte Ruthemeyer an. Dies seien Menschen, deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt worden sei, die aber derzeit aus unterschiedlichen Gründen nicht abgeschoben werden.

Besonders diese Flüchtlingsgruppe verursache derzeit Kosten von rund 500 Mio. Euro pro Jahr in NRW. Diese Kosten tragen bislang die Kommunen allein. „Auch für diesen Personenkreis muss das Land nun endlich die Kosten in angemessenem Umfang erstatten“, erklärte Ruthemeyer. Der bisherige Zustand sei völlig inakzeptabel und müsse schnellstmöglich beendet werden.

Bis auf Bundesebene eine neue Finanzierungsregelung getroffen sei, müsse das Land daher einen größeren Anteil der Kosten für die Flüchtlingsversorgung übernehmen. „Viele Städte und Gemeinden haben die Grundsteuer für die Bürgerschaft deutlich erhöht, um unter großen Mühen doch noch einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen“, machte Ruthemeyer deutlich. Weitere Steuererhöhungen zur Finanzierung der Flüchtlinge seien den Bürgern und Bürgerinnen nicht zuzumuten. „Ohne eine rasche Lösung bricht der Stärkungspakt Stadtfinanzen in sich zusammen“, so Ruthemeyer abschließend.

 

Quelle: http://www.kommunen-in-nrw.de/index.php?id=166&np_stgb%5Bdocument%5D=23093&no_cache=1

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Markus Barenhoff: »Wir dürfen Partnerschaften nicht mehr mit zweierlei Maß messen« https://www.piraten-herne.de/markus-barenhoff-wir-duerfen-partnerschaften-nicht-mehr-mit-zweierlei-mass-messen/ Wed, 23 Oct 2013 16:28:52 +0000 http://www.piraten-herne.de/?p=660 Zum aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes zur steuerlichen Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspaaren bei der Anrechnung des Kindergeldes erklärt Markus Barenhoff, stellvertretender Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

»Wir begrüßen das Urteil als einen weiteren wichtigen Meilenstein auf dem Weg hin zu einer vollständigen rechtlichen Gleichstellung unterschiedlicher Lebensmodelle. Schade nur, dass so wichtige Entscheidungen für mehr Gleichberechtigung stets erst von den Gerichten getroffen werden müssen und die Politik hier eher den sturen Esel als den aktiven Gestalter abgibt.

 

Gleichzeitig sollte uns allen bewusst sein, dass Urteile wie diese nicht alle Probleme lösen, sondern im Gegenteil erst der Anfang sind. Menschen leben heutzutage in den unterschiedlichsten Lebensmodellen – zu zweit, zu dritt, zu vielen. Wir Piraten setzen uns deshalb für die Abschaffung der Ehe als privilegiertes Modell des Zusammenlebens und die Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft für alle ein. Orientiert am französischen PACS-Modell ist die eingetragene Lebenspartnerschaft mit einem zivilen Solidarpakt vergleichbar. Er stellt alle Paare und Partnerschaften gleich und ermöglicht eine flexiblere Übertragung von Rechten. Weiterhin lässt er sich leichter und kostengünstiger wieder lösen und erlaubt eine Verlagerung des Vertragsschlusses von der staatlichen auf eine notarielle Ebene. Wir dürfen Partnerschaften nicht mehr mit zweierlei Maß messen.«

Quellen: [1] Urteil des Bundesfinanzhofes: http://www.bundesfinanzhof.de/pressemitteilungen

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Miteinander reden: Sven Giegold (MdEP, Grüne) zu Gast bei den Piraten https://www.piraten-herne.de/miteinander-reden-sven-giegold-mdep-gruene-zu-gast-bei-den-piraten/ Wed, 23 Oct 2013 16:25:15 +0000 http://www.piraten-herne.de/?p=656 Wie sieht eine langfristig gedachte EU-Wirtschaftspolitik vor dem Hintergrund der aktuellen Krisen aus? Wie können die Finanzmärkte reguliert werden? Hilft eine Steuerharmonisierung?  Wo liegen die Probleme bei der Ausgestaltung einer Bankenunion? Welche Reformen benötigt die Währungsunion?

Sven Giegold, seit 2009 Mitglied der Grünen Fraktion im Europaparlament und Koordinator der Grünen im Ausschuss Wirtschaft & Währung, spricht mit Matthias Garscha von der Arbeitsgruppe Geldordnung und Finanzpolitik.

Das Gespräch wird am Mittwoch, 23.10.2013, ab 21:00 Uhr live im Piratenradio »Nebelhorn« übertragen.

Im Anschluss ist die Möglichkeit zur Publikumsbeteiligung gegeben: Wer aktiv teilnehmen möchte, kann sich auf unserem Mumble-Server  einloggen. Eine Anleitung, wie man die Sprachsoftware Mumble benutzt, findet sich im Wiki der Piratenpartei.

Wie immer sind Gäste herzlich willkommen. Fragen können jederzeit im Piratenpad gestellt werden.

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