Arbeitslosigkeit – Piraten-Herne | Klarmachen zum Ändern! https://www.piraten-herne.de Klarmachen zum Ändern! Tue, 08 Mar 2016 17:26:42 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.5.5 188010041 Der Referentenentwurf von Frau Nahles zur Leiharbeit und Werkverträgen – Verbesserung oder Mogelpackung ? https://www.piraten-herne.de/der-referentenentwurf-von-frau-nahles-zur-leiharbeit-und-werkvertraegen-verbesserung-oder-mogelpackung/ Sun, 20 Dec 2015 20:23:30 +0000 http://www.piraten-herne.de/?p=2090 Weiterlesen ]]> Ein Gastbeitrag von Miranda, die bei den Sozialpiraten mitarbeitet.

Mitte November legte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) ihren Referentenentwurf zu Leiharbeit und Werkverträgen vor. Das Ziel der Ministerin ist es, Lohndumping zu unterbinden und die Rechte der Arbeitnehmer zu stärken. Dies erklärt sie jedenfalls der Presse.

Mit dem von Frau Nahles vorgelegten Entwurf über die geplanten Änderungen des Arbeitsnehmerüberlassungsgesetzes (Leiharbeit) und der Werkverträge versucht die Bundesregierung zudem, die im Koalitionsvertrag geschlossenen Vereinbarungen zur Neuregelung der Leiharbeit umzusetzen. Es ist also politischer Schwerpunkt der SPD.

Tatsächlich ist eine gesetzliche Neuregelung dringend notwendig, denn seit 2008 liegt eine EU-Leiharbeitsrichtlinie zum besseren Schutz der Leiharbeitskräfte in den Mitgliedsstaaten vor, diese ist aber seitdem noch immer nicht vollständig umgesetzt worden. Doch auch der vorgelegte Referentenentwurf der Bundesarbeitsministerin bleibt hinter den Anforderungen der EU Richtlinie zurück.

Auf den ersten Blick könnte man zwar den Eindruck gewinnen, dass die geplanten Änderungen zumindest die Stellung der Leiharbeitenden verbessert. Der zweite Blick entlarvt sie jedoch als Mogelpackung.

Einzig positiv zu bewerten ist, dass die geplanten Änderungen vorsehen, dass Leiharbeitende nicht mehr zum Zwecke des Streikbruchs eingesetzt werden können und sie bei allen Schwellenwerten des Betriebsverfassungsgesetz mitzählen. Im Folgenden werden die Details der Gesetzesvorlage kritisch unter die Lupe genommen.

Begrenzung der Leiharbeit?

Der Referentenenwurf lässt keine Zielsetzung erkennen, die Leiharbeit wirksam zu begrenzen. In Deutschland sind mit steigender Tendenz derzeit ca. 824.000 Arbeitnehmer in Leiharbeit beschäftigt. In den von Frau Nahles geplanten Änderungen wird die Leiharbeit weiterhin als dauerhaftes Instrument der Wirtschaft, die kostengünstige Alternativen zur Regelbeschäftigung verteidigt, angesehen. Die Überlassungsdauer der Leiharbeitenden soll zwar auf 18 Monate verkürzt werden, jedoch kann die Stelle jederzeit mit anderen Leiharbeitskräften neu besetzt werden. Die Begrenzung bezieht sich allein auf den eingesetzten Leiharbeitenden, dem bei einer Weiterbeschäftigung über die 18 Monate hinaus eine Festanstellung angeboten werden soll. Darüber hinaus dürfen tariflich gebundene Unternehmen diese Fristen unter- und überschreiten. Damit besteht die konkrete Gefahr, dass viele Stellen in den Unternehmen dauerhaft mit wechselnden Leiharbeitenden besetzt werden.

Gleicher Lohn und gleiche Rechte für Leiharbeiter?

Auch die Angleichung der Rechte der Leiharbeitenden im Verhältnis zur Stammbelegschaft setzt der Entwurf von Frau Nahles nur mangelhaft um. Die Unterschreitung des Arbeitsentgeltes und der Arbeitsbedingungen der Leiharbeitenden im Verhältnis zur Stammbelegschaft des Entleihunternehmens sind derzeit leider üblich. Viele Leiharbeitende arbeiten deswegen in prekären Beschäftigungsverhältnissen. Bereits 6 Prozent der sozialversichert beschäftigten Leiharbeitskräfte erhielten Ende 2014 “aufstockende Hartz IV-Leistungen”, das heißt, sie waren trotz ihres Vollzeitjobs auf Leistungen des Jobcenters angewiesen.

Der Entwurf verankert zwar den in der EU Richtlinie von 2008 vereinbarten Grundsatz des “Equal Pay”, enthält jedoch weitreichende Ausnahmen. Es verbleibt die Möglichkeit, die Leiharbeitenden die ersten 9 Monate, bei tarifvertraglicher Bindung der Unternehmen sogar die ersten 12 Monate, schlechter zu stellen als die Stammbelegschaft. Damit wird die Ungleichbehandlung und Diskriminierung der Leiharbeitenden gegenüber der Stammbelegschaft aufrechterhalten.

Zur Vermeidung der immer wiederkehrenden Erwerbslosigkeit der Leiharbeitenden fehlt in dem Entwurf auch die Wiedereinführung des Befristungs- und Synchronisationsverbotes für Verleihfirmen. Leiharbeitsfirmen dürfen seit 2009 die Arbeitsverträge mit Leiharbeitnehmern für die Dauer des vermittelten Einsatzes befristen. Allein von Juni 2014 bis Mai 2015 sind unter anderem deswegen etwa 362.000 Leiharbeitskräfte erwerbslos geworden. Trotz vorheriger sozialversicherter Beschäftigung bezogen 38,5 Prozent, sprich 140.000 Leiharbeitskräfte, nach Jobverlust direkt Grundsicherung nach dem SGB II, im Volksmund “Hartz IV” genannt.

Aufgrund der Möglichkeit der Leiharbeitsfirmen, die Verträge zu befristen, und gleichzeitig Eingliederungszuschüsse bei der Bundesagentur für Arbeit zu beziehen, liegt das “unternehmerische” Risiko mittlerweile allein beim Leiharbeitenden. Der vorgelegt Entwurf hebt diese Missstände nicht auf. Die Subventionierung der Leiharbeit durch die Zahlung von Eingliederungszuschüssen sollte daher abgeschafft und das Befristungsverbot für Leiharbeitsverträge wiedereingeführt werden.

Werkverträge- ein Dauermissstand!

Auch der Versuch, die Werkverträge klarer von den Arbeitsverträgen abzugrenzen, um weiteren Missbrauch zu verhindern, schlägt fehl. Zum einen liegt die Beweislast noch immer beim Arbeitnehmer. Zum anderen werden Arbeitnehmer noch immer nicht effektiv vor der Vermittlung in Werkverträge durch Leiharbeitsfirmen geschützt. Die Betriebsräte erhalten zwar Informationsrechte über die bestehenden Werkverträge in ihrem Unternehmen, ein darüber hinaus gehendes Mitbestimmungsrecht bekommen sie jedoch nicht. Zukünftig soll der Vermittlungsvertrag vorab ausdrücklich festlegen, ob ein Werkvertrag oder Leihvertrag vorliegt, damit keine nachträgliche Umdeutung erfolgen kann. Dadurch bleibt jedoch ausdrücklich die Möglichkeit der Vermittlung durch Leiharbeitsfirmen in Werkverträge bestehen. Unter dem Druck des Jobverlustes und dem damit verbundenen Risiko, direkt in die Grundsicherung nach dem SGB II, also Hartz IV, zu fallen, werden sich viele der Beschäftigten von Leiharbeitsfirmen gezwungen fühlen, weiterhin auch solche Verträge anzunehmen.

Fazit

Der Entwurf von Frau Nahles ist eine Mogelpackung, denn er sieht weder eine wirksame Begrenzung der Leiharbeit vor, noch erfüllt er die entsprechenden Vorgaben der EU zum Schutz der Rechte der Leiharbeitenden.

Die Piratenpartei hat bereits im Wahlprogramm von 2013 zur wirksamen Begrenzung der Leiharbeit eine Verkürzung der Überlassungsdauer auf 6 Monate beschlossen, die Einführung einer Höchstquote von Leiharbeitenden pro Unternehmen in Höhe von 10 Prozent und die Gleichstellung der Arbeitsbedingungen der Leiharbeitenden entsprechend der Stammbelegschaft mit Arbeitsaufnahme sowie die Zahlung eines Zuschlages für Leiharbeitende gefordert.

Die Leiharbeit der Zukunft darf nur zu ihrem ursprünglichen Sinn und Zweck, der kurzfristigen, flexiblen Bewältigung von Auftragsspitzen dienen und muss aufgrund der erhöhten Flexibiliätsanforderungen besser entlohnt werden.

 

 

Quelle: https://flaschenpost.piratenpartei.de/2015/12/17/der-referentenentwurf-von-frau-nahles-zur-leiharbeit-und-werkvertraegen-verbesserung-oder-mogelpackung/

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1. Mai https://www.piraten-herne.de/1-mai/ Sun, 04 May 2014 13:00:49 +0000 http://www.piraten-herne.de/?p=1126 Am 1 Mai waren die Piraten Herne/Wanne mit einem Infostand, bei der offizielle Mai Kundgebung des DGB. Gut angenommen wurden die dort Verteilten Informationen zur Kommunal-Politik wie auch Informationen zur EU.

1. Mai Kundgebung

Der nun seit Jahren erstmals wieder genutzte Standort Buschmannshof , wurde von den Wanne-Eickler und Herner Bürger gut angenommen. Offizielle Zahlen von ca. 1300 Bürgerinnen und Bürgern zeigten, das er 1 Mai noch ein „Tag der Arbeit“ für Herne ist.

Nächstes Jahr wird der 1 Mai in Herne begangen, dies soll nun im Wechsel dauerhaft so bleiben, mit dabei werden die Piraten sein.

 

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PIRATEN geben Rat! https://www.piraten-herne.de/piraten-geben-rat/ Sun, 04 May 2014 12:45:17 +0000 http://www.piraten-herne.de/?p=1123 Muss ich die Eingliederungserklärung tatsächlich sofort unterschreiben und was hat das für Folgen? Ich habe Angst, dass ich nicht verstehe, was die mir sagen. Kann mich ein Bekannter zum Beratungstermin begleiten?

Diese und ähnliche Fragen und Probleme beschäftigen viele Erwerbslose vor dem Besuch eines Jobcenters. Unter dem Motto „Piraten geben Rat!“ beantwortet Christina Worm, Rechtsanwältin und Ratskandidatin der Piratenpartei Bochum diese Fragen in einem Video. Hier findet ihr praktische Tipps rund um das Thema “Rechte der Erwerbslosen beim Jobcenter”.

Ein Video, das jeder vor dem ersten Gang zum Amt sehen sollte! Als Rechtsanwältin ist Christina eine ausgewiesene Expertin in diesem Bereich. Sie berät regelmäßig Betroffene bei Problemen mit dem Jobcenter im Rahmen einer Sozialsprechstunde in Duisburg. Daher kennt sie die typischen Schwierigkeiten, die viele Betroffene haben, aus ihrer Berufserfahrung.

Weitere Hilfen und Fragen rund um das Thema „Deine Rechte bei einem Jobcenterbesuch“ findet ihr in dem Flyer der Sozialpiraten, an dem Christina Worm mitgeschrieben hat: http://pirat.ly/9ltph

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Mindestlohn – Ja? Nein? Vielleicht? https://www.piraten-herne.de/mindestlohn-ja-nein-vielleicht/ Thu, 26 Dec 2013 15:37:13 +0000 http://www.piraten-herne.de/?p=836 Weiterlesen ]]> Gedanken zum aktuellen Gezerre um den flächendeckenden Mindestlohn von Sasa Raber, Vorstandsmitglied der Piratenpartei NRW

Am gestrigen 1. Weihnachtstag berichtete unter anderem die Süddeutsche Online [1], dass Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, genauso wie im übrigen SPD und CDU, sich weiterhin nicht einig über den Mindestlohn sind. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer sagte, dass er weiterhin auf notwendige Differenzerungen, Stufenpläne und Ausnahmen drängen werde. Er sagte, dass der im Koalitionsvertrag zu 2015 festgelegte Mindestlohn Bremsspuren auf dem Arbeitsmarkt hinterlassen werde. Auch CSU Chef Seehofer fordert Ausnahmen bei z. B. Saisonarbeitern und Rentnern.

Halten wir uns zunächst einmal vor Augen, was der angedachte flächendeckende Mindestlohn ab 2015 von 8,50 EUR in Zahlen eigentlich bedeutet:

Ein Mensch geht 160 Stunden im Monat arbeiten: 160 Std. x 8,50 EUR = 1.360,00 EUR/brutto

Das jetzt abzüglich Steuern und Sozialabgaben, kommen wir bei einem Single ohne Kinder auf etwas über 1.000,00 EUR netto.

Dieser Mensch lebt jetzt in einer kleinen 2-Zimmerwohnung in einer mittelgroßen Stadt, hat Strom, einen normalen Kabel-, Telefon- und Internetanschluß, ein Handy, Hausrat- und Haftpflichtversicherung und eine Monatsfahrkarte um zur Arbeit zur kommen:

Miete, inkl. Nebenkosten: ca. 450,00 EUR
Strom: ca. 50,00 EUR
Kabelanschluß: ca. 18,00 EUR
GEZ: ca. 17,00 EUR
Telefon/Internet/Mobil: ca. 50,00 EUR
Monatskarte: ca. 70,00 EUR
Versicherungen: ca. 15,00 EUR

Macht insgesamt Fixkosten von ca. 670,00 EUR (mit steigender Tendenz bei Lebensmitteln, Mieten und Energie). Da hat derjenige noch nichts gegessen oder getrunken, keine Hygieneartikel im Haus oder Klamotten und Schuhe am Leib. Für all das und vielleicht auch noch ein bisschen Spaß im Leben, bleiben ihm ca. 330,00 EUR. Wow! Welch Reichtümer! Damit kann derjenige sich in der heutigen Zeit bestimmt im Luxus suhlen!

Gehen wir nun davon aus, dass derjenige im Discounter einkauft und ca.150,00 EUR im Monat für Lebensmittel benötigt, nochmal ca. 50,00 EUR für Hygieneartikel und im Schnitt ca. 80,00 EUR für Klamotten, Schuhe und kaputt gegangene Verbrauchsgegenstände. Bleiben noch ca. 50,00 EUR für das Eis und den Kaffee zwischendurch in der Stadt, den Disko- oder Kinobesuch, mal an der Ecke ne Kleinigkeit essen gehen, usw.

Nochmal zur Erinnerung: Dafür geht derjenige 160 Stunden im Monat arbeiten!

Ich bin mir sicher, dass die Meisten unserer hochgeschätzten Politiker dafür morgens noch nichtmals die Augen auf machen würden!

Bei dem Gehalt hat man gerade so knapp keinen Anspruch mehr auf Wohngeld und im Vergleich zu ALG 2, hat man ca. 80,00 EUR mehr netto im Monat (GEZ fällt weg, Monatsticket wird i.d.R. günstiger, Pflichtversicherungen werden übernommen, Miete und Nebenkosten werden bezahlt, usw.). Damit will ich ganz bestimmt nicht sagen, dass das ALG 2 im Vergleich zu hoch ist, es stellt aus meiner Sicht ein absolutes Existenzminimum dar. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt, weswegen der ALG 2 Satz ja nun auch angehoben werden musste. Wie man an der Auflistung sehen kann, sichert dieser Betrag in der heutigen Zeit gerade mal die Existenz und das Nötige an Mobilität und Zugang zu Kommunikations-/Informationskanälen. Ich muss nicht erfrieren, habe ein Dach über dem Kopf, muss nicht verhungern und verdursten und kann mir noch ein paar Extras leisten um am gesellschaftlichen und sozialem Leben teilhaben zu können.

Sollte das nicht eigentlich, in einem der reichsten Länder auf der Erde, selbstverständlich sein? Diskutieren wir hier gerade ernsthaft über die Existensicherung und somit auch irgendwie über eine Daseinsberechtigung eines jeden Menschen? Heisst es nicht schon in Art. 1 unseres Grundgesetzes “Die Würde des Menschen ist unantastbar”? Zählt nicht auch zur Würde, ein existenzsicherndes Leben führen zu können, ohne z. B. obrigkeitshörig zu werden, weil man seinen schlecht bezahlten Job sonst verlieren könnte oder weil einem Sanktionen drohen, weil man sich aus Sicht des Jobcenter zu viel ehrenamtlich engagiert?

Aufgrund dieser und vieler weiterer Gründe ist der Mindestlohn, aus Sicht der Piratenpartei, auch nur eine Übergangslösung hin zu einem bedingungungslosen Grundeinkommen. Doch tiefergehende Ausführungungen dazu, würden an dieser Stelle zu weit führen. Mehr hier im Programm: https://www.piratenpartei.de/politik/gesellschaftliche-teilhabe/arbeit-und-soziales/

Doch der Mindestlohn muss als erster Schritt kommen um zukünftig Armut bekämpfen zu können!

Die aktuelle Möglichkeit, Menschen auch für weit unter 8,50 EUR/Std. brutto zu beschäftigen führt auch dazu, dass weniger Geld in unsere Rentenkassen fließt. Wer weniger verdient zahlt auch weniger ein. Bei unserem demographischen Wandel sind das doch tolle Aussichten! Altersarmut lässt grüßen…oh whait! Ganz davon ab, dass damit einhergehend, auch dringend eine Reform unseres Rentensystems notwendig ist.

Zudem kommt die Tatsache, dass mittlerweile jeder 4. Arbeitnehmer ein sogenannter “Aufstocker” ist. Das heisst, dass er weniger selbst durch Erwerbsarbeit einnimmt, als ihm laut ALG 2-Satz zusteht. So bekommt er den Differenzbetrag vom Staat. Das ist letztendlich nichts anderes, als eine staatliche Subventionierung von Lohndumping-Unternehmen!

Wir befinden uns in einer Abwärtsspirale. Menschen regen sich über die “Geiz-ist-geil”-Mentalität auf, Ware sollte ihren Preis haben, Qualität belohnt werden und mieserable Arbeitsbedingungen bei Discountern, durch die eigenen Einkäufe dort, nicht weiter gefördert werden. Dem kann ich nur voll und ganz zustimmen, wie die meisten Menschen wohl. Doch was machen, wenn einfach nicht mehr Geld zur Verfügung steht? Wenn die Schuhe Löcher haben und man aber nur noch 20,00 EUR zur Verfügung hat? Wenn der Wintermantel mittlerweile durch ist und man dafür aber maximal 40,00 EUR ausgeben kann? Da bleibt einem häufig nichts anderes übrig, als auf Schnäppchenjagd zu gehen und in den Läden einzukaufen, die man doch eigentlich für die Produktionsbedingungen verachtet.

Lohndumping fördert dies nur weiter.

Natürlich werden einige Firmen die Preise nach der Einführung, eines auch für sie geltenden Mindestlohns erhöhen (müssen), aber dann werden die Menschen tendenziell auch mehr Geld in der Tasche haben um es wiederum ausgeben zu können.

Kurz gesagt: Weniger Löhne führen zu geringeren Ausgaben und drücken die Preise noch mehr, wirtschaftliche Stagnation ist somit vorprogrammiert.

Jetzt heißt es dann aber, die Leute ohne Ausbildung und Langzeitarbeitslose müssen doch auch noch eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben.

Wer behauptet denn, dass das mit einem flächendeckenden Mindestlohn nicht der Fall sein wird? Es ist, wie es das Wort schon sagt: Ein MINDESTlohn für ALLE!

Denn gibt es im Übrigen bereits in 20 anderen EU-Ländern mit unterschiedlichen Modellen [2]. Nehmen wir beispielsweise die Niederlande. Dort gibt es bereits seit 1968 einen durch das Arbeitsministerium in regelmäßigen Abständen, an der allg. Preis- und (Tarif-) Lohnentwicklung maßnehmend, angepasste Lohnuntergrenze. Was nichts anderes ist als ein durch Politik festgelegter Mindestlohn. Derzeit liegt der Mindestlohn in den Niederlanden bei 9,07 EUR. Dies enspricht auch ungefähr der Forderung der Piratenpartei im Bundestagswahlkampf 2013 mit einem Mindestlohn von 9,02 EUR für unbefristete und 9,77 EUR für befristete Arbeitsverhältnisse in 2013 https://www.piratenpartei.de/2013/05/12/piraten-konkretisieren-die-hohe-des-gesetzlichen-mindestlohns-und-fordern-mehr-soziale-gerechtigkeit-bei-bau-und-vermietung-von-immobilien/

Jetzt kommen dann manche Leute, wie Herr Kramer und Herr Seehofer um die Ecke und behaupten, dass der Mindestlohn Arbeitsplätze kaputt machen wird.

Ja, sehr gut! Das ist genau das was ich will! Keine Arbeitsplätze im Niedriglohnsektor mehr, weil es die Möglichkeit zum Lohndumping zukünftig nicht mehr gibt! Sondern anständig bezahlte Arbeit und ein menschenwürdiges Leben für alle!

Bitte belegen Sie doch Ihre Aussage! Weder in den Niederlanden, noch in anderen EU-Ländern war diese Entwicklung nach Einführung des Mindestlohnes zu erkennen, teilweise, wie z. B. in Großbritannien stieg sogar die Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse nach Einführung.

Ich finde die Debatte, um einen gerade mal etwas über dem Existensminimum liegenden Mindestlohn, einfach nur menschenverachtend! Man bekommt das Gefühl, dass es bei dieser Debatte nur ums Kapital geht, nur um die Leistungskraft, die hinter einem Menschen steht und das auch noch sehr kurzfristig gedacht. Die Würde des Menschen ist unantastbar? Am Arsch!

Quellen

      [1] Süddeutsche vom 25.12.2014 zum Mindestlohn:

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/mindestlohn-gewerkschaften-und-arbeitgeber-gespalten-1.1850791

[2] Mindestlöhne in der EU – Eine Auflistung des DGB: http://www.mindestlohn.de/hintergrund/mindestloehne-in-europa/

Weitere Berichte:

      TAZ vom 08.10.2013 zum Mindestlohn in der EU und die Rolle Deutschland:

http://www.taz.de/

Zeit vom 22.12.2013 Seehofer will Ausnahmen beim Mindestlohn durchsetzen: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2013-12/mindestlohn-ausnahmen-seehofer

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