Überwachung – Piraten-Herne | Klarmachen zum Ändern! https://www.piraten-herne.de Klarmachen zum Ändern! Wed, 26 Jun 2024 20:12:05 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.5.5 188010041 Hinterzimmerpolitik statt Transparenz! Herner PIRATEN kritisieren die Stadtverwaltung und fordern Aufklärung https://www.piraten-herne.de/hinterzimmerpolitik-statt-transparenz-herner-piraten-kritisieren-die-stadtverwaltung-und-fordern-aufklaerung/ https://www.piraten-herne.de/hinterzimmerpolitik-statt-transparenz-herner-piraten-kritisieren-die-stadtverwaltung-und-fordern-aufklaerung/#respond Wed, 26 Jun 2024 20:12:05 +0000 https://www.piraten-herne.de/?p=8093 Das Shoah-Mahnmal am Kulturzentrum soll endlich geöffnet werden. Dies ist der richtige Weg und darüber sind sich auch alle Parteien im Rat einig. Wie der Schutz gewährleistet werden soll, darüber gehen die Meinungen (leider) sehr weit auseinander.

Fast schon dramatisch schlecht ist die Kommunikation zu diesem Thema von Seiten unserer Stadtverwaltung. Im großen WAZ-Interview plaudert unser Oberbürgermeister bereits im Dezember vergangenen Jahres, fast alle sicherheitsrelevanten Details zur Kameraüberwachung aus, ohne das es überhaupt einen Ratsbeschluss dafür gab. Es scheint so als wären Ankündigungen wichtiger als das eigentliche Thema.

Nun versuchte die Verwaltung den Schaden zu begrenzen und brachte den Tagesordnungspunkt im Haupt und Personalausschuss und in der Ratssitzung als nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt ein. Als Begründung wurden Sicherheitsbedenken angegeben. Das „Abschreckungspotential“ der Videoüberwachung würde deutlich eingeschränkt, wenn bekannt würde, dass die Kameras lediglich nur eine aufzeichnende Funktion haben. Dies war aber sowieso schon lange bekannt.

Am gestrigen Tag legte dann die Presse mit einem umfassenden Bericht nach und leakte kurz vor der Sitzung die Vorlage der Verwaltung. Es sollen zwei Kameras mit Nachtsichtfunktion für 25000€ installiert werden, die Aufnahmen werden einen gewissen Zeitraum gespeichert. Viel Geld für unnützliche Technik!

Dies nahm unser Ratsmitglied Lars Wind zum Anlass, die Vorlage der Verwaltung in den öffentlichen Teil der Sitzung zu verlegen. Leider, hielt die Verwaltung an Ihrer fragwürdigen Begründung fest und empfohl dem Rat den Vorstoß abzulehnen. Schade, Transparenz geht sicherlich anders!

Wir begrüßen den Pressebericht ausdrücklich, denn dadurch erfahren die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt wie Sie an diesem Ort überwacht werden. Außerdem haben Sie ein recht zu wissen, was diese Maßnahme kostet. Die Reaktion der Verwaltung ist unverständlich und zeigt, dass Sie sich offenbar über Ihre eigene Kommunikation ärgert. Wir fordern die Verwaltung auf diesen kommunikativen „Unfall“ aufzuarbeiten. Wie konnten diese wichtigen Details an die Öffentlichkeit gelangen?

Wir lehnen die Überwachung des Mahnmals grundsätzlich ab und fordern einen besseren Schutz damit es nicht zu übergriffen kommt. Überwachungskameras greifen in die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger ein und sorgen für Verdrängung, dies passt nicht zu einem Mahnmal.

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Shoah-Mahnmal öffnen und schützen ohne Überwachung https://www.piraten-herne.de/shoah-mahnmal-oeffnen-und-schuetzen-ohne-ueberwachung/ Sat, 03 Feb 2024 11:58:32 +0000 https://www.piraten-herne.de/?p=8062 Die Herner Piraten unterstützen die Initiative das Shoah-Mahnmal wieder dauerhaft zu öffnen, fordern aber einen besseren Schutz als eine wirkungslose Videoüberwachung.

Das Shoah-Mahnmal am Willi-Pohlmann-Platz ist seit längerer Zeit verschlossen, da es leider in der Vergangenheit immer wieder Ziel von antisemitischen Angriffen war. Die Verwaltung suchte nach Lösungen, leider ohne Erfolg.

In seinem „Neujahrsinterview“ kündige Oberbürgermeister Dr. Dudda an, dass der Rat im ersten Quartal entscheiden soll ob das Mahnmal wieder geöffnet werden soll. Als Herner Piraten würden wir eine dauerhafte Öffnung des Mahnmals unterstützen, denn es wäre ein starkes Zeichen für Toleranz und gegen Antisemitismus.

Zum Schutz des Mahnmals schlug der Oberbürgermeister eine dauerhafte Videoüberwachung vor, die die Bilder 24 Stunden archiviert und somit nicht durch einen Menschen gesichtet wird. Es würde eine neue Rechtsauskunft geben, wie diese aussieht erläuterte er leider nicht.

Dieser Vorschlag ist aus unserer Sicht wie eine Einladung an Kriminelle weitere Anschläge auf das Mahnmal zu verüben, ein wirksamer Schutz sieht anders aus. Den Kriminellen kommt auch die Dunkelheit des Platzes zugute, wahrscheinlich würden sie sich vermummen, sodass eine Strafverfolgung fast aussichtslos ist. Eine dauerhafte Videoüberwachung, selbst bei permanenter Sichtung durch Menschen, verhindert keine Straftaten. Auch das Argument der „Abschreckung“ sticht hier nicht, da es das Bestreben sein sollte das Mahnmal so zu sichern das keine Angriffe möglich sind. Da dürfen Kosten trotz der angespannten Haushaltslage keine Rolle spielen, denn hier geht es um den Schutz von Glauben und Religion.

Neben der Wirkungslosigkeit greift man auch noch in die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger ein, die sich das Mahnmal anschauen wollen. Man stellt diese quasi unter Generalverdacht, dies ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar. Uns würde interessieren, wie diese neue Rechtsauffassung aussieht, die nun plötzlich eine dauerhafte Überwachung möglich macht. Leider wurde uns dies noch nicht von der Verwaltung präsentiert.

Verwunderlich ist auch das der konkrete Antrag nicht von der Verwaltung, die ja offensichtlich den Ball ins Spiel gebracht hat, sondern von SPD und CDU kommt. Aus unserer Sicht ist das bedauerlich, denn die Verwaltung hätte sich hier stark positionieren und ein Zeichen setzen können. Chance verpasst, so ist es leider wieder nur Parteipolitik. Oder ist sich die Verwaltung mit Ihrer neuen Rechtsauffassung doch nicht sicher und möchte einfach keinen Fehler machen? Auch das schließen wir nicht aus.

Für uns ist die Sache klar. Wir möchten das Mahnmal öffnen, fordern die Verwaltung in unserem Antrag aber auf, neben der Videoüberwachung, weitere Maßnahmen unabhängig von den Kosten zu prüfen. Als Herner Piraten kündigen wir bereits schon jetzt an, im Falle einer dauerhaften Videoüberwachung eine rechtliche Prüfung einzuleiten.

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Aus für Vorratsdatenspeicherung: EU-Abgeordneter der Piratenpartei fordert Arbeit an echten Lösungen https://www.piraten-herne.de/aus-fuer-vorratsdatenspeicherung-eu-abgeordneter-der-piratenpartei-fordert-arbeit-an-echten-loesungen/ Mon, 18 Sep 2023 19:52:43 +0000 https://www.piraten-herne.de/?p=8034 Das Bundesverwaltungsgericht hat mit zwei am 7. September 2023 bekannt gegebenen Urteilen die von Union und SPD beschlossene gesetzliche Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter zur flächendeckenden Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten in vollem Umfang für unionsrechtswidrig und damit für nicht anwendbar erklärt. Verworfen wurden auch die Vorschriften zur Internet-Vorratsdatenspeicherung (IP-Adressen). Das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wird aufgrund von Gerichtsurteilen schon seit Jahren nicht mehr angewandt, ohne dass dies messbaren Einfluss auf die Aufklärungsquote hätte.

Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei / Greens/EFA), der seit Jahren in Deutschland und Europa gegen die Vorratsdatenspeicherung kämpft, jubelt:

„Dieses Urteil ist ein historischer Erfolg für die Bürgerrechtsbewegung, die seit Jahrzehnten auf der Straße und vor Gericht gegen die Idee einer flächendeckenden Totalerfassung unserer Kontakte, Bewegungen und Internetverbindungen kämpft.

Innenministerin Nancy Faeser und alle anderen Verantwortlichen müssen jetzt endlich an echten Lösungen mitarbeiten. Für besseren Kinderschutz benötigen wir keinen Internet-Generalverdacht gegen alle Bürger:innen, sondern Investitionen in verpflichtende Schutzprogramme und zuständige Expert:innen an Schulen, in Kirchen und in Sportvereinen. Wir benötigen dringend langfristige und gut ausgestattete Aufklärungskampagnen und Beratungsangebote und eine starke Zivilgesellschaft. Auf technischer Ebene heißen die Lösungen: Quick Freeze und Login-Falle. IP-Adressen sind wie unsere digitalen Fingerabdrücke. Ihre totale Erfassung würde Kriminalitätsvorbeugung durch anonyme Beratung und Seelsorge, Opferhilfe durch anonyme Selbsthilfeforen und auch die freie Presse gefährden, die auf anonyme Informanten angewiesen ist. Die massenhafte und flächendeckende Aufzeichnung der Kommunikation, Bewegungen und Internetnutzung völlig unbescholtener Menschen ist eine totalitäre Maßnahme, die mit den Werten einer freien Demokratie nicht vereinbar ist. “

Das nun begrabene Gesetz sollte Telekommunikationsanbieter zur Speicherung von Kommunikationsdaten von Bürger:innen auf Vorrat verpflichten. Für eine Dauer von zehn Wochen u.a. die Rufnummern der beteiligten Anschlüsse, Beginn und Ende der Verbindung oder der Internetnutzung bzw. die Zeitpunkte der Versendung und des Empfangs einer Kurznachricht, zugewiesene IP-Adressen und Benutzerkennungen sowie Kennungen der Anschlüsse und Endgeräte und für eine Dauer von vier Wochen Standortdaten.

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Videoüberwachung auf der Bahnhofstraße? Herner Piraten leiten Überprüfung ein https://www.piraten-herne.de/videoueberwachung-auf-der-bahnhofstrasse-herner-piraten-leiten-ueberpruefung-ein/ Tue, 29 Aug 2023 19:31:08 +0000 https://www.piraten-herne.de/?p=8029 Gestern wurden wir von einem Bürger informiert, dass eine Überwachungskamera über einem Ladenlokal ( DM ) auf der Bahnhofstr. Ecke Neustraße installiert wurde. Diese Kamera filmt offensichtlich den öffentlichen Bereich der Bahnhofstraße.

Das installieren dieser Kamera ist ein erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitsreche der Herner Bürgerinnen und Bürger und somit nicht zu akzeptieren. Das diese Kamera den öffentlichen Bereich filmt ist zudem nicht ausgewiesen.

Die Herner Piraten reagierten sofort und meldeten diesen Vorgang der Herner Stadtverwaltung. Die Stadtverwaltung antwortete zügig und teilte uns folgendes mit:

„Der Fachbereich Öffentliche Ordnung wird sich um die Angelegenheit in Abstimmung mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit kümmern.“

Die Aussagen belegen, dass es sich um eine private Kamera handeln muss. In unserer Anfrage vom letzten Jahr plante die Verwaltung zudem auch keine neuen Kameras im öffentlichen Raum zu platzieren.

Als Herner Piraten haben wir ebenfalls den Landesdatenschutzbeauftragten angeschrieben und auf die Situation hingewiesen. Wir warten nun auf Reaktionen der beiden Behörden und werden diese dann hier veröffentlichen.

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Vorratsdatenspeicherung: Rote Linie gegen Speicherung von IP-Adressen der BürgerInnen https://www.piraten-herne.de/vorratsdatenspeicherung-rote-linie-gegen-speicherung-von-ip-adressen-der-buergerinnen/ Thu, 01 Jun 2023 20:04:50 +0000 https://www.piraten-herne.de/?p=7990 Weiterlesen ]]> Fall vor dem EuGH: Der EU-Abgeordnete Patrick Breyer zieht eine rote Linie gegen die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen der BürgerInnen in der EU

Am 15. und 16. Mai hörten die Richter des Gerichtshofs der Europäischen Union die französische Regierung, mehrere französische Nichtregierungsorganisationen, den Europäischen Datenschutzbeauftragten und die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit in einer Rechtssache an, deren Ergebnis die Privatsphäre von mehr als 447 Millionen EU-Bürgern bei ihren Aktivitäten im Internet erheblich stärken bzw. schwächen wird. (Siehe Rechtssache C-470/21)

Die französische Nichtregierungsorganisation La Quadrature du Net (LQDN) und drei weitere Beschwerdeführer wenden sich in dem Verfahren gegen die Verwendung der Internet-Identität von BürgerInnen durch Frankreich zur Durchsetzung von Urheberrechten. Die NGO argumentieren, dass die Verwendung von pauschal gespeicherten IP-Adressen zur Verfolgung von Filesharing unverhältnismäßig sei, da es sich nicht um schwere Straftaten handele und außerdem keine unabhängige Kontrolle vor dem Zugriff stattfinde. Die zuständige Behörde Arcom (früher Hadopi) betreibt in Frankreich eine Überwachungsdatei mit großen Mengen an IP-Adressen und zivilen Identitätsdaten von Bürgern, um Internetnutzer zu warnen und schließlich zu bestrafen, die urheberrechtlich geschützte Werke ohne Genehmigung weitergeben.

In seinen nicht bindenden Schlussanträgen schlägt Generalanwalt (AG) Szpunar vom Gerichtshof der Europäischen Union eine “Neuausrichtung der Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Auslegung von Artikel 15 Absatz 1 der Richtlinie 2002/58 in Bezug auf Maßnahmen für das der Quelle einer Verbindung zugeordnete Luxemburg” vor, und zwar in Form einer Rechtsprechung, “die eine generelle und unterschiedslose Vorratsspeicherung von IP-Adressen (…) zum Zwecke der [Bekämpfung] von Online-Straftaten vorsieht, bei denen die IP-Adresse das einzige Ermittlungsmittel ist.”

Dr. Patrick Breyer MdEP (Piratenpartei/Grüne/EFA) warnt vor der pauschalen Speicherung der IP-Adressen aller BürgerInnen und zieht eine rote Linie.

Rote Linie: EU-Bürger haben ein Recht auf vertrauliche Internetkommunikation

Eine allgemeine und wahllose Speicherung von IP-Adressen, die der Quelle einer Verbindung zugeordnet sind, hat inakzeptable Folgen.

IP-Adressen sind Schlüssel zu Identitäten

Die IP-Adressen der Bürger in Kombination mit den Standard-Logfiles der Inhaltsanbieter müssen mit einem obligatorischen Laufzettel verglichen werden, der die Aktivitäten jeder Bürgerin und jedes Bürgers protokolliert. In der analogen Welt wäre eine solche Aktivitätsspeicherung inakzeptabel: Es würde festgehalten, welche Zeitungsartikel die Bürger morgens lesen, welcher Arzt in der Mittagspause aufgesucht wird und wer sich abends mit wem trifft. Eine solche Aufzeichnung von Aktivitäten wäre in analoger Form in einer Demokratie unvorstellbar. In digitaler Form sind all diese Daten verfügbar, verteilt auf vernetzte Datenbanken und Geräte. Die IP-Adressen der Bürger sind das Bindeglied, das sie zugänglich und nachvollziehbar macht, IP-Adressen sind der Zugang zur Identität.

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Das Ende der Anonymität im Internet

Eine generelle und unterschiedslose Speicherung von IP-Adressen würde das Ende der Möglichkeit für die Bürger bedeuten, anonym und vertraulich Informationen im Internet abzurufen, zu teilen, medizinischen Rat einzuholen oder anonym mit Journalisten in Kontakt zu treten. Besonders betroffen wären Menschen, die in einer Notsituation Rat und Hilfe suchen (z.B. Opfer und Täter von Gewalt- oder Sexualdelikten), BürgerInnen, die trotz öffentlichen Drucks ihre Meinung äußern wollen oder BürgerInnen, die Missstände aufdecken und sich anonym an JournalistInnen wenden oder Strafanzeige erstatten wollen.

Speicherung von IP-Adressen beeinträchtigt E-Mail-Korrespondenz

Die IP-Adresse des Absenders ist in den meisten E-Mails enthalten, so dass in Zukunft auch unter einem Pseudonym registrierte E-Mail-Konten zugeordnet werden könnten. Die vertrauliche E-Mail-Kommunikation muss besser geschützt werden, denn sie ist einer der am weitesten verbreiteten Kommunikationskanäle, über den Menschen Informationen austauschen, psychologischen oder anderen medizinischen Rat einholen oder mit der Polizei, den Medien oder Anwälten Kontakt aufnehmen.

Generalverdacht gegen Millionen von BürgerInnen

Die generelle und wahllose Speicherung von IP-Adressen verstößt gegen das Prinzip der Unschuldsvermutung. Bereits die Speicherung der Daten ist ein Eingriff in die Privatsphäre der Internetnutzer. Die Verpflichtung zur Vorratsspeicherung von IP-Adressen ist unverhältnismäßig, weil sie überwiegend gesetzestreue BürgerInnen trifft.

Persönlichkeits- und Bewegungsprofile

Eine generelle und undifferenzierte Vorratsdatenspeicherung der Identität der BürgerInnen im Internet würde die Erstellung von aussagekräftigen Persönlichkeits- und Bewegungsprofilen praktisch aller BürgerInnen in noch größerem Umfang ermöglichen als Telefonverbindungsdaten, weil die Online-Aktivitäten das gesamte Leben der Bürger abdecken. Aus der Summe der Informationen darüber, was die Bürger im Internet lesen und schreiben, kann ein Profil erstellt werden, das z.B. Aufschluss über politische Meinung, Religion, Krankheiten oder Sexualleben geben kann. Darüber hinaus kann über die IP-Adresse auch der ungefähre Standort der NutzerInnen ermittelt werden. Aufgrund der Daten, die von vielen Geräten auch im “Stand-by-Modus” gesammelt und gespeichert werden, können umfangreiche Bewegungsprofile, Verhaltensmuster und Nutzerverhalten erstellt werden.

IPv6-Adressen können eindeutige und dauerhafte Tracking-Identifikatoren sein

Der neue Standard für IP-Adressen IPv6 macht es möglich, fast allen Gegenständen des täglichen Lebens eine individuelle Kennung, eine dauerhaft identische IP-Adresse, zuzuweisen. Uhren, Kühlschränke, Spielzeug, Autos, Arbeitsgeräte, Smart-Home-Geräte, einfache Telefone sowie Smartphones, Kameras und fast jedes andere technische Kleingerät können in Zukunft mit dem Internet verbunden werden. Damit würde das sogenannte “Internet der Dinge” in seiner Gesamtheit von einer allgemeinen und undifferenzierten Vorratsdatenspeicherung erfasst werden. Laut einer aktuellen Studie können bereits 19 % der Haushalte anhand der Endnutzer-ID in ihrer IPv6-Adresse dauerhaft getrackt werden.

Verstärkung von Grundrechtsverletzungen durch Kombination von Daten

IP-Datensätze müssen in Kombination mit anderen Informationen (“Logfiles”) betrachtet werden, die von Anbietern wie Google, Amazon, Meta oder Microsoft gespeichert werden. Eine pauschale Speicherung von IP-Adressen würde die gesamte Internetnutzung nachvollziehbar machen. Das umfasst potenziell alle Eingaben, Klicks, gelesene Internetseiten, Suchbegriffe, Downloads und alle Beiträge im Internet. Ist ein Pseudonym (z.B. Benutzerkonto, Cookie) erst einmal über die IP-Adresse des Nutzers identifiziert, lässt sich mit den Nutzungsdaten des Providers oft jeder Klick und jede Eingabe des Besitzers über Tage, Wochen oder Monate verfolgen.

Diskriminierung von InternetnutzerInnen

Eine generelle und undifferenzierte Speicherung unserer Identität im Internet wäre eine ungerechtfertigte und technikfeindliche Diskriminierung von Internetnutzern gegenüber Menschen, die weiterhin anonym per Telefon (z.B. Flatrate), Post oder direkt kommunizieren und sich informieren können. Die Tatsache, dass die IP-Adresse der einzige Anhaltspunkt zur Aufklärung einer Straftat sein kann, unterscheidet sie nicht von anderen Verbindungsdaten. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Identifizierbarkeit eines Teilnehmers anhand der IP-Adresse unter schlechteren Voraussetzungen erfolgen soll als die Identifizierbarkeit anhand anderer Verkehrsdaten (z.B. IMEI-Kennung, Zeitpunkt einer Telefonverbindung).

EU-Rechtsprechung wird nicht beachtet

Seit mehr als 15 Jahren weigern sich die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten, der Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung nachzukommen. Wiederholt haben die Regierungen die vom Gerichtshof auferlegten Schranken und Anforderungen ignoriert. In jüngster Zeit nutzen die Regierungen Belgiens, Dänemarks und Irlands jede Gelegenheit, um ein Höchstmaß an Überwachung durchzusetzen, anstatt in Polizeiarbeit und Sozialarbeit zu investieren, wie Experten erklären. Jede Schwächung der digitalen Grundrechte wird von den Regierungen weiter überstrapaziert. Dies führt zu einer unnötigen und unverhältnismäßigen Überwachung der EU-Bürger und trägt zur Krise der Rechtsstaatlichkeit in der EU bei.

Die IP-Adressen der BürgerInnen sollten besser geschützt werden

Wenn es um die Internetaktivitäten der Bürger geht, muss die Sensibilität von IP-Datensätzen umfassend und langfristig berücksichtigt werden. Entscheidend ist die Verwertbarkeit der gesammelten Daten und die Möglichkeiten der Nutzung der IP-Daten der BürgerInnen. Daher sollten IP-Daten besser geschützt und nur dann auf Vorrat gespeichert werden, wenn es dafür einen konkreten Anlass gibt. Zum Beispiel in Verdachtsfällen darf die Identität des Nutzers einer IP-Adresse nur mit richterlicher Anordnung, nur zur Verfolgung schwerer Straftaten oder zur Abwehr schwerer Gefahren offengelegt werden. Rechtlich muss die Unschuldsvermutung gewahrt bleiben. Politisch werden nur grundrechtsfreundliche Alternativen zur Vorratsdatenspeicherung die Werte der EU respektieren.

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Dokumenten-Leak zur Chatkontrolle: https://www.piraten-herne.de/dokumenten-leak-zur-chatkontrolle/ Tue, 23 May 2023 20:04:07 +0000 https://www.piraten-herne.de/?p=7980 WISSENSCHAFTLICHER DIENST DES RATES DER EU WARNT VOR GRUNDRECHTSWIDRIGKEIT

+++ Dienst äußert starke Bedenken zu Chatkontrolle und Altersverifizierung +++ Nancy Faeser muss Irrfahrt in die Massenüberwachung beenden +++

Ähnlich wie das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments und des Deutschen Bundestags hält auch der Dienst des Rates der EU die Entwürfe zur Chatkontrolle (CSAR) für grundrechtswidrig, wie ein Dokumentenleak bestätigt. Der Vorschlag der EU-Kommission, E-Mail- und Messenger-Anbieter zu zwingen, alle privaten Nachrichten nach mutmaßlich illegalem Material zu durchsuchen und der Polizei zu melden, ist laut der Analyse des Dienstes sehr wahrscheinlich nicht mit der Grundrechtecharta der Europäischen Union vereinbar. Das Gutachten äußert ganz enorme Bedenken hinsichtlich einer anlasslosen, generalisierten Überwachung privater Kommunikation. Auch eine verpflichtende Altersprüfung bei Kommunikationsdiensten hält der Dienst für grundrechtswidrig, da entweder zwingend biometrische Daten gesammelt würden oder eine Identifizierung über Ausweisdokumente im Netz notwendig wäre.

Anne Herpertz, Vorsitzende der Piratenpartei Deutschland, richtet sich explizit an Bundesinnenministerin Nancy Faeser:

„Das Gutachten des Rates muss im Innenministerium zu einem unmittelbaren Umdenken führen. Wer wider besseres Wissen über eine grundrechtswidrige Praxis noch immer an der Chatkontrolle festhalten will, verachtet die Grundrechte aller EU-Bürger:innen. Ich frage mich, wie viele Gutachten, Kritiken und Hinweise es noch braucht, um die Bundesinnenministerin von ihrer Irrfahrt in die Massenüberwachung abzubringen.“

„Notwendig ist daher ständiger Protest der europäischen Bürger:innen gegen dieses Unterfangen. Wir werden uns nicht anlasslos und massenhaft überwachen lassen.“

so Herpertz weiter.

„Stattdessen sollte sich die Politik damit beschäftigen, wirklich effiziente und sinnhafte Lösungen zum Schutz von Kindern, zur Unterstützung von Betroffenen und für eine erfolgreiche Strafverfolgung zu beschließen. Mit einer grundrechtswidrigen Praxis, welche das digitale Briefgeheimnis aller verletzt, und die letztendlich am EuGH scheitern wird, ist niemandem geholfen.“

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Palantir-Urteil: Keine NSA-artigen Schnüffelmethoden bei der deutschen Polizei! https://www.piraten-herne.de/palantir-urteil-keine-nsa-artigen-schnueffelmethoden-bei-der-deutschen-polizei/ Thu, 23 Feb 2023 14:26:46 +0000 https://www.piraten-herne.de/?p=7934 Heute hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Regelungen zum Einsatz einer neuartigen Datenanalyse-Software bei der Polizei in Hessen und Hamburg in ihrer derzeitigen Form für verfassungswidrig erklärt. Es warnt, mit einem Klick könnten umfassende Profile von Personen, Gruppen und Milieus erstellt und auch zahlreiche rechtlich unbeteiligte Personen weiteren polizeilichen Maßnahmen unterzogen werden.

Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) begrüßt das Urteil:

“Der profitgetriebene Versuch ausländischer Akteure, NSA-artige Schnüffelmethoden auch bei der deutschen Polizei zu etablieren, ist gestoppt. Das schützt unschuldige Bürger davor, wegen undurchsichtiger und unzuverlässigen Willkür-Algorithmen plötzlich ins Visier der Polizei zu geraten.  Zielgerichtete Ermittlungsarbeit geht anders.

Mit dem geplanten AI Act haben wir im Europaparlament das ‚Predictive Policing‘ längst im Visier. Gleichzeitig ist Europol aber erlaubt, was nach dem heutigen Urteil in Deutschland verboten ist, was zur Grundrechtsflucht einlädt. Ich hoffe, das heutige Urteil setzt europaweit Maßstäbe und der Europäische Gerichtshof zieht nach.“

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Erster Parlamentsvorschlag zur Chatkontrolle: Einige Giftzähne werden gezogen, aber die Chatkontrolle bleibt https://www.piraten-herne.de/erster-parlamentsvorschlag-zur-chatkontrolle-einige-giftzaehne-werden-gezogen-aber-die-chatkontrolle-bleibt/ Thu, 16 Feb 2023 09:38:55 +0000 https://www.piraten-herne.de/?p=7929 Diese Woche hat der sozialdemokratische Berichterstatter der mitberatenden Binnenmarktausschusses im Europäischen Parlament, Alex Saliba, erste Änderungen am Verordnungsentwurf zur Chatkontrolle vorgeschlagen. Der Europaabgeordnete der Piratenpartei und Schattenberichterstatter im federführenden Innenausschuss Dr. Patrick Breyer bewertet die Vorschläge unterschiedlich:

„Kollege Saliba will dem extremen Vorstoß der ebenfalls sozialdemokratischen Überzeugungstäterin Johansson diverse Giftzähne ziehen: Die vorgeschlagene Streichung verpflichtender Altersverifikation sichert das Recht auf anonyme Kommunikation, auf das u.a. Whistleblower angewiesen sind. Die Streichung der Appstore-Zensur für Jugendliche sichert deren Recht auf freie und geschützte Kommunikation.

Nicht gestrichen werden sollen aber unwirksame Netzsperren mit Kollateralschäden für viele rechtmäßige Inhalte. Vor allem soll die verdachtslose Chatkontrolle weiterhin kommen: Verschlüsselung und Telefonie auszunehmen, KI-Algorithmen außen vor zu lassen – all dies würde nichts daran ändern, dass das Ende des digitalen Briefgeheimnisses für die meisten E-Mails und Chats droht und mit der Durchleuchtung persönlicher Cloudspeicher die Massenüberwachung privater Fotos. Das digitale Briefgeheimnis gilt nicht nur für verschlüsselte Kommunikation!

Meta durchsucht Facebook- und Instagram-Privatnachrichten schon heute „nur“ nach bekanntem Material, aber gerade dies zieht bei verdeckten Ermittlungen gegen Missbrauchstäter dringend benötigte Strafverfolgungskapazitäten ab, führt zur massenhaften Bezichtigung Unschuldiger (zu 80-90%) und zur tausendfachen Kriminalisierung leichtsinniger Jugendlicher, die man zu schützen vorgibt. Verdachtslos und flächendeckend rechtschaffene Nutzer ins Visier zu nehmen, wäre auch grundrechtswidrig und hätte vor Gericht keinen Bestand.

Vor wenigen Tagen erst haben die Sozialdemokraten im Europaparlament in einer Digitalstrategie versprochen, die neue Verordnung dürfe nicht „zu irgendeiner Form der Massenüberwachung führen“. Dieser Widerspruch muss dringend beseitigt werden!“ [S. 31]

Bis 7. März können die anderen Fraktionen nun Änderungen am Berichtsentwurf des Binnenmarktausschusses IMCO vorschlagen, der bis zur Sommerpause fertig gestellt werden soll. Der federführende Innenausschuss will seine Position bis September festzurren. Der konservative spanische Berichterstatter Zarzalejos will dann bis Jahresende unter der Ratspräsidentschaft seines Heimatlandes Spanien einen Deal schließen und die Verordnung schnell verabschieden.

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49-EURO-TICKET: ABSICHT ODER INKOMPETENZ? https://www.piraten-herne.de/49-euro-ticket-absicht-oder-inkompetenz/ Wed, 08 Feb 2023 21:15:42 +0000 https://www.piraten-herne.de/?p=7910 Ein Kommentar von Sven Bechen, stellvertretender politischer Geschäftsführer der Piratenpartei

Der 1. Mai 2023 soll das Startdatum des 49-Euro-Tickets sein. Das notwendige Gesetz wird voraussichtlich Ende März den Bundesrat passieren. Bundesländer und Verkehrsbetriebe müssen bis dahin noch viele Details klären. Auch wenn der Bund den Verkehrsbetrieben Unterstützung zugesagt hat, so bleibt die Finanzierung ungewiss. Auch sozialbedürftige Menschen werden bei diesem Ticket auf der Strecke bleiben. Absicht oder Inkompetenz?

Sven Bechen, stellvertretender politischer Geschäftsführer der Piratenpartei, führt aus:

„Das 49-Euro-Ticket lässt sich in simplen Worten zusammenfassen: Zu teuer, zu unvorbereitet. Statt unbedachter Ticketsubventionen nach Gießkannenprinzip braucht es langfristige Investitionen in die Infrastruktur. Generell sind die Bedürfnisse der Verkehrsbetriebe zu komplex, als dass diese mit dem 49-Euro-Ticket beantwortet werden könnten. Eher im Gegenteil. Viele Kommunen, Verkehrsbetriebe und auch Universitäten haben mit der Einführung der Ticketsubvention zu kämpfen, viele plagt die Ungewissheit. Wichtig ist, dass die Ticketsubvention kein Totschlagargument für den Ausbau des ÖPNV darstellt. Wir wollen und brauchen in unseren Städten neue umweltfreundliche Busse und Bahnen, attraktive Haltestellen und kürzere Taktzeiten, um den ÖPNV für mehr Menschen interessanter zu gestalten. Wir müssen flächendeckend in die Verkehrswende investieren und dazu auch dringend alte Bahnstrecken reaktivieren.“

Desweiteren kritisiert Bechen die Bepreisung der Ticketsubvention:

„Der Preis ist ein Unding. Die Bundesregierung hat mit dem Bürgergeld ihr sozio-ökonomisches Minimum festgelegt. In diesem Minimum bemisst der Bund sozialbedürftigen Menschen einen Anteil von ca. 45 Euro. Sozialbedürftige Menschen werden somit wissentlich von der Regierung aus der Mobilität ausgeschlossen. Um sich also ein Ticket leisten zu können, müssten Bürgergeld-Empfänger Geld woanders einsparen. Da wir jedoch von einem existenziellen Minimum sprechen, wird dies kaum möglich sein und es wäre eine Peinlichkeit seitens der Bundesregierung, dies von den sozialbedürftigen Menschen in Deutschland zu fordern. Eine Ticketsubvention als Ausgleich zu den Corona-bedingten Verlusten und den gestiegenen Energiepreisen ist durchaus sinnvoll, muss jedoch bezahlbar sein. Das 29-Euro-Ticket wäre hier eine sowohl soziale, als auch sinnvolle Lösung gewesen. Dass die Bundesregierung gegen ihr eigenes sozio-ökonomisches Minimum verstößt, ist für mich unverständlich und kann aus meiner Sicht nur folgendermaßen bewertet werden: Entweder beweist die Bundesregierung Inkompetenz und hat wieder nicht an sozialbedürftige Menschen gedacht oder sie möchte diese Menschen aktiv aus der Mobilität ausschließen. Beides wäre, im wahrsten Sinne des Wortes, ein Armutszeugnis für den deutschen Sozialstaat.“

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PIRATEN BEFÜRWORTEN QUICK-FREEZE ENTWURF DES BUNDESJUSTIZMINISTERIUMS https://www.piraten-herne.de/piraten-befuerworten-quick-freeze-entwurf-des-bundesjustizministeriums%ef%bf%bc/ Mon, 31 Oct 2022 10:49:37 +0000 https://www.piraten-herne.de/?p=7847 Am Dienstag legte Justizminister Marco Buschmann einen Gesetzesentwurf zum sogenannten Quick-Freeze-Verfahren vor. Dieser Entwurf sieht vor, dass Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden können, Verkehrsdaten mit möglichem Bezug zu Straftaten einen Monat lang zu speichern, damit diese von den Ermittlungsbehörden verfolgt werden können. Dieses „Einfrieren“ der Daten soll dabei nur durch die Anordnung eines Richters möglich sein. Danach hat die Ermittlungsbehörde maximal einen Monat Zeit, einen Richterbeschluss zu erwirken, um die eingefrorenen Daten zur Auswertung zu erhalten und zu nutzen.

Sven Bechen, stellvertretender politischer Geschäftsführer der Piratenpartei, befürwortet diesen Entwurf:

„Im Gegensatz zu der geforderten anlasslosen Vorratsdatenspeicherung der Innenministerin Faeser, stellt das Quick-Freeze-Verfahren einen tatsächlich sinnvollen Mechanismus dar. Mit dieser Methode würden die Behörden die Metadaten eines Verdächtigen vom Provider im Verdachtsfall lediglich kurzzeitig aufbewahren lassen und nur mit richterlicher Genehmigung Zugriff darauf erhalten. Damit wird jede solche Speicherung klar und begründet dokumentiert. Eine anlasslose Massenüberwachung, wie im Ursprungswunsch von Nancy Faeser, wäre somit nicht gegeben.“

Mit dieser Methode wird die Menge der zu speichernden Daten auf das notwendige Maß begrenzt, da bei Telekommunikationsdienstleistern aus geschäftlichen Gründen ohnehin bereits vorhandene und künftige Verkehrsdaten gesichert werden dürfen. Damit das Quick-Freeze-Modell funktionieren kann, müssen Telekommunikationsanbieter entsprechende Daten freiwillig vorhalten. Dies tun sie teilweise aus Abrechnungs- und Sicherheitsgründen ohnehin. Wichtig dabei ist, dass auch weiterhin Telekommunikationsanbieter, die keine Speicherung der Verkehrsdaten vornehmen, nicht zu dieser gezwungen werden. Zudem wäre eine neue anlasslose Speicherpflicht nicht mit dem Koalitionsvertrag der Ampel vereinbar.

Daher befürwortet die Piratenpartei Deutschland den Entwurf Buschmanns und mahnt dringlichst davor, Innenministerin Faesers Drängen auf eine anlasslose Massenüberwachung nachzugeben.

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